08.05.07 - Abmahnung des Vertriebs von SAT-Empfangsanlagen (DiSEqC) durch SuperSat electronic GmbH (RA Runte)

Evtl. neue Abmahnwelle in der SAT-Branche: Abgemahnt wird aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen ein Patent der Firma SuperSat electronic GmbH aus dem Jahr 1994. Abgemahnt wird das Anbieten und der Vertrieb von Satellitenempfangsanlagen, "nämlich sog. Drehanlagen bestehend aus einem Satellitenreciever, Rotor, Parabolantenne und Univesal-LNB von Herstellern, die das [besagte] Patent ignorieren.[...]". Wir bitten alle Betroffenen, die von der Fa. SuperSat über deren Rechtsanwalt Dietmar Runte abgemahnt wurden, uns das Datum und Aktenzeichen der Abmahnung mitzuteilen. Abmahnung melden


08.01.07 - Offenbar neue Abmahnwelle von Silicon (RA Espey)

Wir bitten alle Betroffenen, die von der Fa. Silicon-Computer über deren Rechtsanwalt Espey abgemahnt wurden, kurzfristig mit uns Kontakt aufzunehmen. Bitte geben Sie insbesondere das Datum und Aktenzeichen der Abmahnung an. Es soll nun gezielt gegen die wiederholt aufzutreten scheindenden Abmahnwellen der Firma vorgegangen werden. Abmahnung melden


29.12.06 - Fragwürdige Abmahnungen von Wurstversand.com (RA Scheffler)

Wie uns bekannt wurde, mahnt RA Scheffler im Auftrag von Wurstversand.com ab. Der Wurstverband hegt große Zweifel an der Richtigkeit der Abmahnungen und plant dagegen vorzugehen. Alle Betroffenen sollten sich daher zur Rücksprache zunächst an den Verband oder einen kompetenten Anwalt richten, bevor der Abmahnung Folge geleistet wird. weiter im Forum




29.12.06 - Digital WorldNet (RA Rubinstein) verliert vor LG Bielefeld

Bereits im Sommer hat Digital WorldNet vertreten durch RA Rubinstein vor dem LG Bielefeld in 3 Urteilen vollumfänglich verloren. Die Abmahnungen wurden eindeutig als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG bewertet. Abmahnungen des Anwalts sollten daher genau geprüft werden. FÜr weitere Informationen steht Ihnen RA Claus Volke zur Verfügung.


16.04.06 - OLG Hamburg kippt Premiere Rechtssprechung

Premiere Vertretern wird eine Klagerücknahme nahe gelgt. Zur Begründung führte der 5. Senat aus, dass man nicht pauschal jedes Angebot eines Programmers in der Rubrik PayTV bei Ebay als rechtswidrig bezeichnen könne. Es sei vielmehr notwendige Voraussetzung für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches darzulegen und ggfs zu beweisen, dass man mit dem Programmer die Zugangskontrollen von Premiere auch tatsächlich überwinden könne. Somit wurde nun eindrucksvoll vom OLG aufgezeigt, was wir schon lange versucht haben diversen Richtern zu verdeutlichen. Ein Großteil der von RA Scheffler verschickten Abmahnungen sind somit auf sehr wackaligem Fundament aufgesetzt worden. Ein großer Erfolg, wenn er auch für viele zu spät kommen mag. Details im Forum


29.03.06 - Premiere Abmahnungen gegen Cerebro Karten Besitzer

Wie heise online berichtet, verschickt die Hamburger Kanzlei Harmsen und Utescher seit kurzem im Auftrag von Premiere Abmahnungen an Besitzer der sog. Cerebro Karten. Pro Abmahnung werden auf Basis eines Streitwerts von EUR 55.000 ca. 1500,- berechnet. Über die Anzahl verschickter Abmahnungen liegt bislang keine Information vor. Um dies besser einschätzen zu können, werden alle Betroffenen gebeten sich an der Diskussion im Forum zu beteiligen.


29.03.06 - LG Hamburg: Klage aufgrund Programmer-Abmahnung abgewiesen

Die 6. KfH des LG Hamburg hat eine Klage auf Ersatz der Anwaltskosten durch RA Scheffler wegen eines bei Ebay angebotenen Programmers abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass eine Umgehungsvorrichtung im Sinne des ZKDSG auch die "unerlaubte" Umgehung ermöglichen können muss. Allein das Einstellen eines Programmers in die Rubrik PayTV bei Ebay erfülle danach nicht die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruches zumal die Beklagte (Premiere) nicht ausreichend dargelegt habe, dass bei Ihr wirtschaftliche Belange berührt sein könnten.
Diskussion im Forum Zum Urteil


08.03.06 - Abmahnungen der Firma Silicon Computer

In letzter Zeit wurde gehäuft von Abmahnungen der Kanzlei Espey im Auftrag der Firma Silicon Computer berichtet. Um den Tatbestand einer Massenbamhnung zu untersuchen und den Betroffenen zu helfen, bitten wir alle Abgemahnten sich bei uns via Mail mit Datum der Abmahnung zu melden und sich an der Diskussion im Forum zu beteiligen. Zum Thema rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen sei auf folgenden Artikel verwiesen (Der Artikel steht in keinem Zusammenhang mit der Firma Silicon Computer).


OLG Hamburg: Berufung seitens MoTech zurückgenommen

In der Verhandlung vom 09.02.2006 wurde die Berufung mangels Erfolgsaussicht durch die Firma MoTech zurückgenommen. Das Urteil des LG Hamburg, gegen dessen Nachricht auf smartbroking einst RA Scheffler eine Gegendarstellung beanspruchte (s.u.: "Abmahnungen der Firma MoTech rechtsmissbräuchlich") wonach Abmahnungen der Firma MoTech rechtsmissbräuchlich sind, ist somit rechtskräftig. Das nun rechtskräftige Urteil des LG HH hat der zuständige Anwalt RA Richard auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Zum Urteil


Tagesschau berichtet über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Auf den Seiten der Tagesschau ist nun auch von einer "Münchner Kanzlei" zu lesen, die "in den letzten zwei Jahren mehr als 2000 Abmahnungen verschickt" hat und gegen die die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs nun ermittelt. Zum Bericht


Beitrag über rechtsmissbräuchliche Markenabmahnungen

Auf den Seiten von internetrecht-rostock.de hat Anwalt Johannes Richard aus Anlass der Wavefrontier-Abmahnungen einen umfangreichen Bericht zum Thema rechtsmissbräuchliche Markenabmahnungen veröffentlicht. Zum Bericht


Erfolg für Abgemahnten vor dem LG Hamburg in Sachen Premiere

Wie uns der zuständige Rechtsanwalt Kyrulf Petersen soeben mitteilete, verwies die Richterin in der Verhandlung vom 16.12.05 RA Scheffler eindeutig in die Schranken. Die Richterin vertrat dabei die Auffassung, dass eine Rechtsgefährdung nicht allein durch die Einstellung eines nicht mehr zur Umgehung tauglichen Programmers in die Rubrik PAY-TV bei Ebay mit Erfolg geltend gemacht werden kann. Von ganz besonderer Bedeutung ist die Auffassung des Gerichts zur Frage der klägerischen Aufwendungen in Form der angeblich von Premiere geschuldeten Anwaltskosten. Das Gericht vertritt hierzu wie die 15. ZK die Meinung, dass Premiere konkreter zu den Anwaltskosten vortragen müsse. Zu den Vollmachten wurde angedeutet, dass Dr. Kofler zum nächsten Termin geladen werden soll, um zu klären, ob Frau Hollmann Vollmachten erteilen durfte.
Hinweis: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil.


DrDish TV berichtet am 15.12. über die Quantom Abmahnungen

Christian Mass von DrDish TV wird am 15.12. einen Beitrag "über die Abmahngeschichte" zeigen. Der Beitrag ist ab dem 17.12. auch als Stream auf der Homepage www.drdish-tv.com zu finden.


SWR BW berichtete am 7.12. über illegale Abmahnpraxis

Der von smartbroking.de unterstützte Bericht im SWR informierte über dubiose Abmahnungen bei ebay und deren rechtliche Bewertung. In diesem Zusammenhang wurde auch RA Hauke Scheffler als einer der abmahnenden Anwälte gezeigt.


Quantom-Abmahnungen vermutlich ca. 50 Stück

Uns liegen nunmehr knapp 10 Rechnungen der Quantom-Abmahnungen vor. Alle sind auf den 26.11.2005 datiert, sodass davon auszugehen ist, dass alle Abmahnungen an diesem Tag verschickt wurden. Außerdem liegen die uns vorliegenden Rechnungsnummern im Bereich zwischen 2005000031 und 2005000064. Statistisch gesehen müssten noch einige Rechnungsnnummern über 64 und unter 31 vorkommen, sodass wir die Anzahl verschickter Quantom-Abmahnungen auf ca. 50 schätzen. Betroffene sind weiterhin dazu aufgerufen uns ihre Abmahnung zukommen zu lassen.


Weitere bedrohte Markennamen:

Potentiell gefährdete, auf Qantom beim DPMA eingetragene Markennamen sind nachfolgend (ohne Gewähr) aufgelistet. Soweit betroffen bitten wir die jeweiligen Hersteller rechtliche Schritte zu überprüfen.
neXtwaVe, XTREME, TOPFIELD, WAVEFRONTIER, ATTISAT, OPENTEL, TECHNOSAT, Merkur, ARNION, Xwinds, Pixx, Tonbury, Kaon, Powersky, MAXCOM, Skycrypt, ICECRYPT, QUANTOM, Rockshox, Egely Wheel, NEOTION, NESCOLOGIC


Topfield geht gegen Quantom vor

Nachdem wir die Firma Topfield von den Abmahnungen der Firma Quantom und einer evtl. drohenden Abmahnwelle auch in Sachen "Topfield" in Kenntnis gesetzt hatten, bestätigte uns heute ein Sprecher der Firma Topfield, dass noch am 30.11. eine Unterlassungerklärung und die Aufforderung zur Loeschung der Marke an die Fa. Quantom AG gesendet wurde. Es bleibt abzuwarten wie weitere betroffene Firmen, z.B: Technisat und Kaon, reagieren werden. Details gibt es auf der WebSite von Sat & Kabel


EILMELDUNG (29.11.05): Firma Quantom AG mahnt Wortmarke "wavefrontier" ab

In den letzten Tagen scheint es eine ganze Welle an Abmahnungen durch die Kanzlei Leisner Scheffler im Auftrag der Firma Quantom AG gegeben zu haben. Unseren Informationen zufolge wird das Verwenden der Wortmarke "Wavefrontier" abgemahnt.
Diese Marke steht ursprünglich für einen amerikanisch-koreanische Multibeam-Antennen Hersteller. Am 15.06.2005 ging das Recht an dieser Wortmarke und an den weiteren Wortmarken "Topfield", "Kaon" und "Xtreme" auf die Münchner Firma Quantom AG von der ebenfalls Münchner Firma Kamm AG über. Daher wird vermutet, dass auch Abmahnungen bei Verwendung der Wortmarken Topfield, Kaon und Xtreme folgen werden. Soweit möglich sollten sich betroffene Sat-Shops rechtlich absichern.
Aufgrund der Vielzahl erwarteter Abmahnungen, bitten wir dringend jeden Betroffenen sich kurz bei uns per Mail zu melden. So können wir einen Überblick über das Ausmaß gewinnen und Sie bei neuen Informationen gezielt hinweisen. Wir sind derzeit noch dabei die Rechtslage zu prüfen, Ergebnisse in Kürze.


Scheffler verliert vor OLG Nürnberg

Das OLG Nürnberg wirft der von Herrn Dr. Scheffler vertretenen Partei in der Verhandlung vom 15.11.05 (Az 3U 1813/05) Rechtsmissbrauch vor. U.a. nicht individualisierte "Stapelvollmachten" oder nachträglich eingeholte Vollmachten sowie Handeln auf eigenes Risiko können hier allgemeine Anzeichen sein. Gefilmt von einem Kamerateam des SWR musste Dr. Scheffler nunmehr eine weitere Niederlage für seine Massenabmahnungen kassieren. Die Strategie des zuständigen RA Volke ging somit voll auf. Mit Spannung werden die ausstehenden Verhandlungen in München und Hamburg erwartet. Für den Münchner Anwalt scheint die Luft sehr dünn zu werden. Detaillierte Infos in Kürze.


Abmahnung von MoTech, EH-Computers, SR-Tronics, Global Tech, Faidherbe, Gruß, Stange und friends4net über ebay bekommen? - Bitten melden!

Wer über die Kanzlei Leisner & Scheffler eine Abmahnung seiner Ebay-Auktion von den Firmen MoTech, EH-Computers, SR-Tronics, Global Tech, Faidherbe GbR, Gruß, Stange und friends4net bzw. auch allen anderen Firmen im Auftrag derer abgemahnt wird, erhalten hat, den bitten wir sich umgehend unter abmahnung@smartbroking.de bei uns zu melden. Die Abmahnungen könnten rechtsmissbräuchlich sein und daher könnte bezahltes Geld zurückverlangt werden.

Potentielle Abmahngründe sind:

  • Fehlendes o. unvollst. Impressum (Informationspflicht; §6 TDG)

  • Fehlender Hinweis auf Widerrufsrecht / Rückgaberecht

  • Falsche Bedingungen für Rücksendungen in AGBs (BGB-InfoV)

  • Irreführende Preisauszeichnungen (§5 UWG)

  • Verstoß gegen die Batterieverordnung

  • Verstoß gegen die Marke "Blitzversand"

  • mehr im Forum


LG Hamburg: Abmahnungen der Firma MoTech rechtsmissbräuchlich

RA Johannes Richard (www.internetrecht-rostock.de) hat am 7.6.05 ein Aufheben einer einstweiligen Verfügung der Firma Motech vor dem LG Hamburg erwirkt (internetrecht-rostock.de/massenabmahnung-internet.htm). Das Urteil zeigt einmal mehr auf, dass es sich bei Abmahnungen der Münchner Kanzlei Leisner & Scheffler um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handeln kann, gegen die man sich auf jeden Fall wehren sollte. Auch werden u.a. einmal mehr die nicht individualisierten Vollmachten gerügt, die auch schon in Sachen Premiere von den beteiligten Anwälten für äußerst fragwürdig befunden wurden.

Gegendarstellung der Kanzlei Leisner Scheffler vom 29.09.05:
Punkt 1:
"Die Behauptung das Urteil zeige einmal mehr, dass es sich bei Abmahnungen der Münchner Kanzlei L&S um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handele, ist unvollständig. Das LG Nürnberg geht in einem vorläufigen Urteil davon aus, dass die Abmahnungen berechtigt sind. Außerdem ist das Urteil nicht rechtskräftig, es hat nur vorläufigen Charakter."
Punkt 2:
"Die Bevollmächtigung der Kanzlei Leisner Scheffler ist nicht fragwürdig. Die Rechtsanwälte der Kanzlei waren und sind in jedem Fall individuell bevollmächtigt."

Ergänzung: Das Urteil des LG Hamburg enthält folgenden Wortlaut:
"[..] Bei objektiver Betrachtung kann an der Verfolgung dieser Verstöße damit kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen . Hierfür spricht auch und insbesondere, dass der Antragstellervertreter seinen Prozessbevollmächtigten nicht konkret für ein Vorgehen gegen den Antragsgegner des  vorliegenden Verfahrens bevollmächtigt hat.[...]". (gesamtes Urteil anzeigen )



Erfolg vor dem LG Hamburg gegen Firma Motech

Vor dem LG Hamburg (Aktenzeichen 312 O 298/05 und 312 O 218/05) konnte RA Claus Volke mehrere eindeutige Siege gegen die Kanzlei Leisner&Scheffler erzielen. Diese verschickt im Auftrag der Firma Motech eine Vielzahl von Abmahnungen an ebay-Verkäufer. RA Volke räht allen Betroffenen sich zu wehren, da sich die Anschuldigungen vor Gericht oft nicht durchsetzen lassen, was die jüngsten Urteile zeigen.


Erfolg vor dem AG München in Sachen Premiere

Vor dem AG München hat RA Dr. Max Schumacher nun durch eine neue Strategie erstmals die zuständige Richterin zu einer vorläufigen Abweisung der Klage auf Kostenzahlung durch die Kanzlei Leisner&Scheffler bewegen können. Im Verfahren folgt nun eine Beweisaufnahme. Den Beschluss vom 19.06.2005 sowie die Argumentation (1 und 2); das Abmahngeschäft der Kanzlei Leisner&Scheffler würde auf eigenes Risiko betrieben mit speziell entwickelter Software zum Finden von abmahnfähigen Auktionen, gibt es zum Download.

Alles vorbei!?

Wie die Zeitschrift "SAT & Kabel" in Ihrer aktuellen Ausgabe 5+6/2005 berichtet, habe Premiere der abmahnenden Kanzlei Leisner & Scheffler zum 1. April 2005 das Mandat für alle neuen Abmahnungen entzogen. Abmahnungen würden zukünftig von der hausinternen Rechtsabteilung verschickt und zwar kostenlos. Im Übrigen könnten zukünftige Verfahren zwar, laut Sat und Kabel, an externe Kanzleien ausgelagert werden, damit betraut würde aber "definitiv nicht mehr die Kanzlei Leisner & Scheffler", so bestätigte man uns auf Rückfrage die Worte der Premiere-Pressestelle.

Abmahnungen bei Verwenden des Wortes "Blitzversand"

Wer das Wort "Blitzversand" im Rahmen von Satellitenprodukten verwendet, erhält mitunter eine Abmahnung der Münchner Kanzlei im Namen eines Dortmunder Elektronikversands aufgrund eines Markenverstoßes. Die Wortmarke "Blitzversand" ist beim Markenamt eingetragen. Unter Rechtsanwälten ist die Eintragung jedoch umstritten, da es sich um einen allgemeingültigen Begriff handeln könnte. Mehr im Forum (die Beiträge im Forum lassen keinen Rückschluss auf unsere Meinung zu)


Heise berichtet auf Telepolis

Unter dem Titel "Abmahnfalle Kartenleser und Pay-TV" berichtet Telepolis umfangreich über die Abmahnpraxis des Münchner Anwalts Dr. Hauke Scheffler und viele damit verbundene, unglaubliche Geschichten. Ferner wird von einem vollautomatischen System von der Auffindung der Abmahnung bei ebay bis zum Ausdruck der Abmahnung in der Kanzlei gesprochen. Dies sollte auch die letzten Gerichte vom Massencharakter der Abmahnungen überzeugen.
zum Artikel

Bitte helfen Sie sich, uns und anderen, indem Sie uns >>hier<< kurz die Eckdaten Ihrer Abmahnung mitteilen. So konnten wir aktuell schon ca. 100Abmahnungen (bis Feb. 2005) sammeln.


Willkommen bei Smartbroking:

Seit Mitte 2003 mahnt die Kanzlei Leisner & Scheffler aus München zunächst nur viele eBay Mitglieder im Auftrag der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG ab. Schnell gehörten zu den Abgemahnten auch Internetseiten von Gewerbetreibenden zum Thema PayTV. Nachdem Premiere durch Berichte im Magazin Sat+Kabel auf die Abmahnpraxis der Kanzlei aufmerksam gemacht wurde, stellte Premiere zum 1.April 2005 das Verhältnis zur Kanzlei Leisner&Scheffler ein und übernimmt die Abmahnungen seitdem selbst und vor allem kostenfrei.

Seitdem konzentriert sich die Kanzlei Leisner&Scheffler auf die Verkaufsplattform ebay und mahnt dort "gewerbliche" Anbieter ab, die angeblich gegen diverse Gesetze verstoßen haben sollen. Dabei ist der Abmahngrund oft sehr schwer vor Gericht tragbar, was jüngste Urteile zeigen. Hinzu kommt die große Zahl der Abmahnungen und auch das Abmahnen auf eigenes Risiko bzw. eine Art gewinnorientierter gewerbebetrieb mit Abmahnungen. Außerdem ist die Rolle der Firmen, über die abgemahnt wird, in juristischen Kreisen äußerst zweifelhaft. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt.

 



Ich wurde abgemahnt, was kann ich tun? (Stand: 24.09.05, kein Anspruch auf Richtigkeit)



Bitte um Hilfe für Sie und für uns:

Sie suchen Anmahnungen von anderen "Opfern" dieser Abmahnwelle? Oder Sie möchten anderen Abgemahnten oder uns einfach helfen?

Wir sammeln alle Abmahnungen von L&S gegen Mitglieder von eBay mit dem Ziel den Rechtsmissbrauch dieser Abmahnwelle gerichtlich nachweisen zu können. Allen Abgemahnten bieten wir zusätzlich die Möglichkeit in einem geschlossenen Bereich unseres Forums zusammen Strategien für eine gerichtliche Verteidigung zu diskutieren.

Hier haben sie die Möglichkeit uns Informationen über Ihre Abmahnung schnell und unbürokratisch zukommen zu lassen und gleichzeitig den Zugang zum geschlossenen Bereich des Forums zu erhalten.

Bitte helfen Sie sich, uns und anderen, indem Sie uns >>hier<< kurz die Eckdaten Ihrer Abmahnung mitteilen.

Spendenaufruf:

Das Smartbroking Team investiert einen sehr hohen Zeitaufwand um Abmahnopfern mit Informationen und Aktionen zu unterstützen.

Sollten Sie von unserer WebSite profitieren, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns im Gegenzug auch unterstützen würden.

So können wir auch langfristig weiter gegen die offensichtliche Schieflage im deutschen "Abmahnsystem" vorgehen.

Das Spendenkonto erfragen Sie bitte hier.