FAQ:

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Wichtig:
Wir sind keine Anwälte und können auch nicht für den Erfolg der auf diesen Seiten vorgestellten Strategie garantieren. Auch haften wir nicht für daraus entstandene Schäden!
Es wird auf jeden Fall empfohlen die angestrebte Strategie im Forum mit anderen erfahrenen Betroffenen im Vorfeld zu besprechen.

Abgemahnt - Was kann ich tun?

  • Nichts machen bzw. nicht unterschreiben.
    => Nach 1-2 Wochen wird mit 99% Sicherheit eine einstweilige Verfügung erlassen.
    a) einstweiliger Verfügung widersprechen (anwaltspflicht!):
    aa) Gang vor das LG (meist Hamburg):
    Erfolgsaussichten mittlerweile vorhanden, allerdings sehr riskant. (unabhängig vom Tatbestand der Massenabmahnung)
    aaa) Außergerichtliche Einigung
    Kosten: ca. 2.500 €
    aab) Urteilsfindung des Gerichtes:
    Senkung des Streitwertes auf 10.000€ ziemlich sicher. Dadurch Senkung der Kosten.
    Kosten: ca. 2.500-3.500 € (bei Niederlage)
    ab) Gang vor das OLG
    Senkung des Streitwertes auf 10.000€ ziemlich sicher. Dadurch Senkung der Kosten.
    Kosten: bis zu 10.000 € (bei Niederlage)
    b) einstweiliger Verfügung zustimmen.
    Verhandlung mit der Kanzlei auf Streitwertsenkung empfohlen.
    Kosten: ca. 1.500 €
  • Unterlassungserklärung unterzeichnen. Kostennote nicht nachkommen.
    => Nach einigen Wochen ergeht ein Mahnbescheid der Münchner Kanzlei.
    a) Mahnbescheid nachkommen:
    Kosten: ca. 700 € = ca. 600 € + Mahngebühren
    b) Mahnbescheid widersprechen, Verfahren an einem AG. Dort Tatbestand der Massenabmahnung vorbringen. Meist nur schriftliche Verhandlung. (Material und weitere Infos im Forum)
    Kosten bei Vergleich: 400-700 € (ggf. zzgl. eigene Anwaltskosten)
    Kosten bei Niederlage: ca. 1000-1500€
  • Unterlassungserklärung unterzeichnen und bezahlen.
    Kosten: ca. 911 €.
  • Über Kosten telefonisch verhandeln und bezahlen.
    Kosten: 500-911€, je nach Verhandlungsgeschick und Einzelfall

Wer wird abgemahnt?

Laut Aussage der abmahnenden Anwaltskanzlei wird "jeder abgemahnt, der in der Kategorie PayTV-Decoder auf ebay was einstellt, egal ob Schukarton (Originaltext) oder Programmer, DBox oder sonst was".
Es werden zwar nicht alle Autionen in dieser Kategorie geschlossen und wohl auch nicht abgemahnt. Dennoch begibt man sich durch bloßes Einstellen von irgendetwas in diese Kategorie in Geafhr abgemahnt zu werden. Ob dies auch gerechtfertigt ist, bleibt bis zum Gerichtsverfahren erstmal irrelevant.

Sind Massenabmahnungen erlaubt?

Die Abmahnung an sich ja, aber:

OLG Düsseldorf Urteil vom 20.02.2001; Az: 20 U 194/00 - Leitsatz des Urteils:
Kosten für die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt sind nicht zu ersetzen, wenn sich die Abmahnung als Teil einer Serienabmahnung gleichgelagerter Fälle darstellt, die ebenso gut durch einen von der Partei versandten Musterbrief hätte erledigt werden können. Ein derartiges "Massengeschäft" erfordert nicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

AG Langen (Hessen), Urt.v. 17.8.2001 - Az. 56 C 158/01 (10) - Massenabmahnung aufgrund von Internet-Recherchen kann rechtsmissbräuchlich sein
Ein Rechtsanwalt, der mit Hilfe von Suchmaschinen das Internet auf bestimmte Werbeaussagen durchforstet und ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Beeinträchtigung in großem Umfang gleichlautende Abmahnungen in eigener Sache mit Gebührenforderungen verschickt, handelt rechtsmissbräuchlich gem. § 13 Abs. 5 UWG. (Leitsatz: Peter Hohl)

Daher bitte alle Abgemahnten in unser Formular eintragen

Ich bin ein Privatmann - warum wurde ich als Gewerbetreibender abgemahnt?

Ob jemand als Privatperson oder gewerblich handelt ist oft umstritten. Der Adversario führt diese Thema weiter aus.

Bekomme ich mein Geld wieder, wenn ich gegen die Abmahnung vorgehe?

Falls sich die Abmahnung als rechtsmissbräuchliche Abmahnung herausstellen sollte, ja:
Rechtsanwälte, die in eigener Sache rechtsmissbräuchlich gem. § 13 Abs. 5 UWG abmahnen, sind dem Abgemahnten zum Ersatz des durch die Abwehr der unberechtigten Abmahnung entstandenen Schadens verpflichtet. (Leitsatz: Peter Hohl)
Aufgrund der bisher gesprochenen Urteile des LG Hamburg ist dies aber im Prinzip ausgeschlossen.

Wie genau kommt L&S an meine persönliche Daten?

Laut den AGBs von eBay hat jeder Kunde eBay ermächtigt seinen Daten herauzugeben. Dieses können Teilnehmer des VeRI-Programms einfach durch Ausfüllen eines Formulars erbeten. eBay nimmt keine weitere Prüfung vor.

In der täglichen Praxis läuft das etwas abweichend: L&S schickt eine Mail an eBay mit der Bitte um Herausgabe der Daten. Diese Mail wird dann ohne weitere Prüfungen mit der Herausgabe der Postanschrift beantwortet - soweit bekannt werden keine weiteren Daten von eBay herausgegeben. Es sind Fälle bekannt, in denen L&S mit einer einzelnen Mail die persönlichen Daten von 20 bzw. 50 Personen erbeten hat.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Nein. Beim vorliegenden Verstoß gegen das Urheberrecht zahlt keine ReSchu-Versicherung.

Soll ich einfach nicht auf die Abmahnung reagieren?

Das ist riskant. Mitunter kommt ohne Vorwarnung einige Wochen später eine einstweilige Verfügung ins Haus. Dagegen können Sie sich dann nur noch vor Gericht wehren. Sie brauchen dann einen Anwalt und die Kosten belaufen sich für Sie erstmal auf einen 4-stelligen Betrag , auch wenn Sie diese bei gewonnen em Prozess wieder von der Gegenseite zurückfordern können.

Ich wurde abgemahnt, was soll ich machen?


Mithelfen:

Stellen auch Sie Ihr Material zur Verfügung, einfach per Mail an: abmahnung@smartbroking.de