Links:

Premiere: Kollateralschäden vorprogrammiert?

Hier äußert ein Referent "Recht" der Abteilung E-Security bei der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. seine Bedenken zum ZKDSG.

Forum: www.123-recht.net

Das 1. Forum, in dem die Thematik besprochen wurde.

Forum: no-enigma

Forum mit einigen interessanten Rechtstipps.

Das Buch des Münchner Anwaltes

Ein Hinweis zum Buch des Münchner Anwaltes. Das Erscheinungsdatum ist der April 2003. Die Abmahnungen haben kurze Zeit später begonnen. Lustigerweise ist der Co-Autor genau diejenige Person, von der der abmahnende Anwalt die Vollmacht von Premiere erhalten hat.

Kommentar zur Umsetzung der Richtlinie

Die Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten in deutsches Recht.

Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.

Bekannte Seite, die sich für die Betroffenen aus Abmahnungen "im großen Stil" einsetzt.

Kanzlei Heyms & Dr. Bahr

Ansprüche des Abgemahnten bei unberechtigten Wettbewerbs-Abmahnungen. Dr. Bahr ist der Anwalt des Beklagten im Urteil des AG Kiel.
Sie dazu auch FAQ.

Premiere Pressemeldung: "Nagravision unknackbar"

Ab dem 30.10.2003 ist Premiere nicht mehr illegal zu entschlüsseln. Das gibt Premiere hier in der Pressemeldung noch mal selbst zum Ausdruck.

Allerdings kann mithilfe der sogenannter "Programmer" bereits kurze Zeit später ein laut Aussage von heise online bereits wieder schwarz gesehen werden. Laut Behauptung von Leisner&Scheffler ist die Einstellung eines Programmers in die eBay-Rubrik "Pay-TV" ein Hinweis, dass der jeweilige Programmer hierzu verwendet werden kann.


Mithelfen:

Stellen auch Sie Ihr Material zur Verfügung, einfach per Mail an: abmahnung@smartbroking.de